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ZENTRALE LÜFTUNGSANLAGEN - FRISCHLUFT OHNE DAS FENSTER ZU ÖFFNEN

Die Wohnraumlüftung im Neubau

Mit der dezentralen Lüftung haben wir uns in einem anderen Beitrag bereits beschäftigt. In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns insbesondere auf die zentrale Wohnraumlüftung im Neubau und erklären Ihnen, was es zu beachten gibt und welche Vorteile die Systeme bieten.


ZENTRALE LÜFTUNGSANLAGEN - FRISCHLUFT OHNE DAS FENSTER ZU ÖFFNEN

Die Wohnraumlüftung im Neubau


Mit der dezentralen Lüftung haben wir uns in einem anderen Beitrag bereits beschäftigt. In diesem Ratgeber konzentrieren wir uns insbesondere auf die zentrale Wohnraumlüftung im Neubau und erklären Ihnen, was es zu beachten gibt und welche Vorteile die Systeme bieten.

Ist eine Be- und Entlüftungsanlage wirklich notwendig?

Mit neuester Anpassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) ist festgelegt worden, dass ab 2023 alle Neubauten mindestens im Effizienzstandard 55 errichtet werden müssen. Das bedeutet, dass bestimmte festgelegte Richtwerte betreffend Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und auch Kühlung nicht überschritten werden dürfen.

Am Beispiel des Effizienzhauses mit Standard 55 bedeutet dies konkret, dass nur 55 % der Primärenergie (die in noch nicht weiterverarbeiteten Energieträgern enthaltene Energie) benötigt werden. Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Energieeffizienz-Stufen eines Hauses und deren Eigenschaften stellt die KfW zur Verfügung.


Effizienzhaus55

Eine energieeffiziente Bauweise bedeutet also insbesondere, dass eine starke Dämmung eingesetzt wird. Eine dichte Gebäudehülle ist ohne Zweifel zum Energiesparen und gegen Wärmeverlust super, nur ist die Zirkulation von Luft für die Gebäudesubstanz und unsere Gesundheit sehr wichtig. Deshalb wurde mit der DIN 1946 Teil 6 festgelegt, dass die Erstellung eines Lüftungskonzepts für Neubauten Pflicht ist. Hierbei wird durch Spezialisten geprüft, ob auf Grund der Gegebenheiten der Einbau einer mechanischen Lüftung verpflichtend ist.

Vor diesem Hintergrund ist folglich bei neu errichteten Gebäuden eine Lüftungsanlage nicht nur absolut empfehlenswert; sie ist in einigen Fällen sogar tatsächlich vorgeschrieben.



Ist eine Be- und Entlüftungsanlage wirklich notwendig?

Mit neuester Anpassung des Gebäudeenergiegesetztes (GEG) ist festgelegt worden, dass ab 2023 alle Neubauten mindestens im Effizienzstandard 55 errichtet werden müssen. Das bedeutet, dass bestimmte festgelegte Richtwerte betreffend Heizungsanlage, Warmwasserbereitung, Lüftung und auch Kühlung nicht überschritten werden dürfen.


Am Beispiel des Effizienzhauses mit Standard 55 bedeutet dies konkret, dass nur 55 % der Primärenergie (die in noch nicht weiterverarbeiteten Energieträgern enthaltene Energie) benötigt werden. Eine genaue Übersicht über die verschiedenen Energieeffizienz-Stufen eines Hauses und deren Eigenschaften stellt die KfW zur Verfügung.

Eine energieeffiziente Bauweise bedeutet also insbesondere, dass eine starke Dämmung eingesetzt wird. Eine dichte Gebäudehülle ist ohne Zweifel zum Energiesparen und gegen Wärmeverlust super, nur ist die Zirkulation von Luft für die Gebäudesubstanz und unsere Gesundheit sehr wichtig.

Deshalb wurde mit der DIN 1946 Teil 6 festgelegt, dass die Erstellung eines Lüftungskonzepts für Neubauten Pflicht ist. Hierbei wird durch Spezialisten geprüft, ob auf Grund der Gegebenheiten der Einbau einer mechanischen Lüftung verpflichtend ist.

Vor diesem Hintergrund ist folglich bei neu errichteten Gebäuden eine Lüftungsanlage nicht nur absolut empfehlenswert; sie ist in einigen Fällen sogar tatsächlich vorgeschrieben.





Komfort, Erhaltung der Bausubstanz und Senkung von Energiekosten

Eine Wohnraumlüftung ermöglicht einen kontrollierten Luftwechsel im Haus, sorgt für ein optimales Raumklima und verhindert wirksam Feuchteschäden an der Bausubstanz und Schimmelbildung. Durch ein automatisiertes Belüftungssystem hat sich das manuelle Fensterlüften und damit einhergehendes Fehllüften erledigt.

Darüber hinaus liefert das integrierte Filtersystem den großen Pluspunkt, dass so eine Lüftungsanlage besonders Allergiker freundlich ist. Staub und Pollen, aber auch Insekten, Gerüche und Straßenlärm bleiben draußen. Um Bakterien und Pilzen keinen Nährboden zu bieten, ist es ratsam, den Filter etwa zweimal im Jahr auszutauschen. Eine Wartung sollte einmal pro Jahr durchgeführt werden.

Luftfilter


Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung nutzen die in der Abluft enthaltenen Wärme und heizen über einen Wärmetauscher die Zuluft, wodurch Energie bestmöglich genutzt wird. Auf diese Weise sparen Sie Heizkosten ein und senken zusätzlich die CO2-Emissionen.

Aufgrund dessen, dass bei einem Neubau die Lüftungsanlage von Anfang an mit eingeplant werden kann, ist der Einbau ins Mauerwerk leichter, schneller und auch günstiger als die Integration im Zuge einer Nachrüstung. Auch wenn die Anschaffungskosten zunächst hoch erscheinen, so spart man bei einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung dauerhaft und langfristig.


Komfort, Erhaltung der Bausubstanz und Senkung von Energiekosten

Eine Wohnraumlüftung ermöglicht einen kontrollierten Luftwechsel im Haus, sorgt für ein optimales Raumklima und verhindert wirksam Feuchteschäden an der Bausubstanz und Schimmelbildung. Durch ein automatisiertes Belüftungssystem hat sich das manuelle Fensterlüften und damit einhergehendes Fehllüften erledigt.

Darüber hinaus liefert das integrierte Filtersystem den großen Pluspunkt, dass so eine Lüftungsanlage besonders Allergiker freundlich ist. Staub und Pollen, aber auch Insekten, Gerüche und Straßenlärm bleiben draußen. Um Bakterien und Pilzen keinen Nährboden zu bieten, ist es ratsam, den Filter etwa zweimal im Jahr auszutauschen. Eine Wartung sollte einmal pro Jahr durchgeführt werden.

Luftfilter


Wohnraumlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung nutzen die in der Abluft enthaltenen Wärme und heizen über einen Wärmetauscher die Zuluft, wodurch Energie bestmöglich genutzt wird. Auf diese Weise sparen Sie Heizkosten ein und senken zusätzlich die CO2-Emissionen.

Aufgrund dessen, dass bei einem Neubau die Lüftungsanlage von Anfang an mit eingeplant werden kann, ist der Einbau ins Mauerwerk leichter, schneller und auch günstiger als die Integration im Zuge einer Nachrüstung. Auch wenn die Anschaffungskosten zunächst hoch erscheinen, so spart man bei einer Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung dauerhaft und langfristig.


Förderung

Förderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für Ihr Bauprojekt finanzielle Unterstützung erhalten können. Im Rahmen einer Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle – BAFA - vor Beginn der Bauarbeiten und mit Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten einen Antrag auf Zuschussförderung für die Wohnraumlüftung stellen. So können zwischen 15 und 20 % und pro Jahr bis max. 60.000 Euro der Kosten gefördert werden.


Wichtig ist zu beachten, dass zu den förderfähigen Kosten nicht nur die Materialkosten gehören. Auch die Kosten für den Einbau und die Inbetriebnahme zählen u. a. hierzu. Beim Bau eines Effizienzhauses können Sie Investitionszuschüsse von der KfW erhalten. Hierbei können die Kosten für die Wohnraumlüftung mit angerechnet werden. Wie bei der BAFA muss auch hier der Antrag vorab mit einem Energie-Experten gestellt werden. Erfüllt der Neubau den Effizienz-Standard 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, sind die Voraussetzungen erfüllt und Sie können mit einem Kreditbetrag von max. 120.000 Euro rechnen. Weiterhin gibt es regionale Förderungen, die je nach Bundesland anders sind, sowie die Möglichkeit, Steuerermäßigungen zu erhalten.

Welche Maßnahme für Ihr individuelles Bauprojekt die geeignete ist, kann Ihnen am besten ein Fachmann erklären.

Förderung

Förderung

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie für Ihr Bauprojekt finanzielle Unterstützung erhalten können. Im Rahmen einer Einzelmaßnahme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) können Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Abfuhrkontrolle – BAFA - vor Beginn der Bauarbeiten und mit Unterstützung eines Energie-Effizienz-Experten einen Antrag auf Zuschussförderung für die Wohnraumlüftung stellen. So können zwischen 15 und 20 % und pro Jahr bis max. 60.000 Euro der Kosten gefördert werden.

Wichtig ist zu beachten, dass zu den förderfähigen Kosten nicht nur die Materialkosten gehören. Auch die Kosten für den Einbau und die Inbetriebnahme zählen u. a. hierzu. Beim Bau eines Effizienzhauses können Sie Investitionszuschüsse von der KfW erhalten. Hierbei können die Kosten für die Wohnraumlüftung mit angerechnet werden. Wie bei der BAFA muss auch hier der Antrag vorab mit einem Energie-Experten gestellt werden. Erfüllt der Neubau den Effizienz-Standard 40 mit Nachhaltigkeitsklasse, sind die Voraussetzungen erfüllt und Sie können mit einem Kreditbetrag von max. 120.000 Euro rechnen. Weiterhin gibt es regionale Förderungen, die je nach Bundesland anders sind, sowie die Möglichkeit, Steuerermäßigungen zu erhalten.

Welche Maßnahme für Ihr individuelles Bauprojekt die geeignete ist, kann Ihnen am besten ein Fachmann erklären.

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