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Kategoriebild Förderungen

Förderung 2021 – das ändert sich: BAFA startet mit Umsetzung der neuen BEG Einzelmaßnahmen


Ab dem 01. Januar 2021 wird die staatliche Förderung auf die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) umgestellt. Das Programm besteht aus der Förderung von Einzelmaßnahmen im Gebäudebestand sowie von effizienten Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Moderner, einfacher und optimierter ¬– ab 2021 bündelt die Bundesregierung ihre bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich in der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG).

Mit der BEG sollen die Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien spürbar verstärkt, bestehende Hemmnisse beseitigt und die Sanierungsrate im Gebäudebereich weiter gesteigert werden.

Wenn Sie die Förderbedingungen erfüllen können Sie von einem Zuschuss oder einer Kreditförderung profitieren. Die Zuschüsse beantragen Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Sonderkreditprogramme können Sie gemeinsam mit Ihrer Hausbank bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW) anfragen.

Das neue Förderangebot umfasst u. a. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP).

Die drei Säulen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG

Das BEG besteht aus drei Teilprogrammen, die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden:

  1. Wohngebäude (BEG WG)
  2. Nichtwohngebäude (BEG NWG)
    Die Teilprogramme 1. und 2. fördern systemische Maßnahmen, mit denen Sie ein Gebäude auf den Standard eines Effizienzhauses bringen.
  3. Einzelmaßnahmen (BEG EM)
    Die Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) durch das BAFA ist zum 2. Januar 2021 gestartet. Darunter fallen Maßnahmen, die alleine nicht ausreichen, um insgesamt einen Effizienzhausstandard zu erreichen.

Das wird rund um die Haus- und Klimatechnik gefördert:

  • Anlagentechnik (z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen) mit 20 %,
  • Erneuerbare Energien für Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasseanlagen, Hybridheizungen oder Solarthermieanlagen) mit 20 bis 45 %,
  • Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz mit 30 bis 45 %,
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung (z. B. hydraulischer Abgleich inklusive Austausch von Heizungspumpen) mit 20 %,
  • sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verbrauchsoptimierung (z. B. Efficiency Smart Home).

Zusätzlich sind folgende Punkte förderfähig:

  • Maßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Außenwände, Dachflächen, der Austausch von Türen und Fenstern) mit 20 %
  • Fachplanung und Baubegleitung mit 50 % bis zu einem Betrag von 20.000,- Euro pro Antrag und Kalenderjahr
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme (z. B. Ausbau und Entsorgung einer Altheizung)

iSFP-Bonus – in diesem Fall gibt es 5 % extra:

Falls Ihre energetische Sanierungsmaßnahme in der „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ zugleich Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist und sie maximal 15 Jahre nach Erstellung des iSFP umgesetzt wird, so erhöht sich der vorgesehene Fördersatz für diese Maßnahme um weitere fünf Prozentpunkte.

Die maximalen Förderhöhen für die Teilprogramme

  • Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt:
  • Teilprogramm Einzelmaßnahmen (Teilprogramm BEG EM) für Wohngebäude, 60.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Teilprogramm für Nichtwohngebäude (BEG WG, bis zu 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche, aber maximal 15 Millionen Euro.
  • Vollsanierungen oder Neubauten, bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit im Teilprogramm Wohngebäude (BEG WG), bis zu 2.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bei Nichtwohngebäuden (BEG NWG), aber jeweils maximal 30 Millionen Euro.

Einbindung Energieeffizienz-Experten – das ist neu:

Eine wichtige Neuerung betrifft auch die Notwendigkeit einen Energieeffizienz-Experten einzubinden. Diese Pflicht bleibt bestehen bei:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder
  • Anlagentechnik (Außer Heizung)

Bei den anderen förderfähigen Maßnahmen ist die Einbindung nicht zwingend.

Hier finden Sie weitere Infos:

https://www.bafa.de/