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Klimapaket - Auswirkungen auf Öl-/ Gasheizungen ab 2024


Das Klimapaket und die daraus resultierenden Maßnahmen sind in aller Munde. Seit dem 01.01.2024 ist das GEG in Kraft getreten, wonach ein Verbot für Öl- und Gasheizungen besteht. Dennoch bedeutet dies aber nicht, dass Sie Ihre funktionierende Heizung nun ausbauen müssen. Die neuen Regelungen betreffen nämlich den Einbau von neuen Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wir haben für Sie relevanten Fakten in diesem Beitrag zusammengetragen.

Klimapaket - Auswirkungen auf Öl-/ Gasheizungen ab 2024


Das Klimapaket und die daraus resultierenden Maßnahmen sind in aller Munde. Seit dem 01.01.2024 ist das GEG in Kraft getreten, wonach ein Verbot für Öl- und Gasheizungen besteht. Dennoch bedeutet dies aber nicht, dass Sie Ihre funktionierende Heizung nun ausbauen müssen. Die neuen Regelungen betreffen nämlich den Einbau von neuen Heizungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden. Wir haben für Sie relevanten Fakten in diesem Beitrag zusammengetragen.

Hintergrund des beschlossenen Verbots für Ölheizungen und Gasheizungen

Der Klimawandel ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Das Verbot von Öl- und Gasheizungen im Rahmen des Klimapakets ist ein Schritt in die richtige Richtung, um unsere CO2-Emissionen zu reduzieren. Es bietet auch Chancen für Verbraucher, in zukunftssichere und wirtschaftliche Heizungssysteme zu investieren. Wie steht es denn nun also um die Zukunft der Öl-/ Gasheizung? Diese Frage stellen sich zu Recht derzeit viele Bürgerinnen und Bürger.

Das Verbot von Öl- und Gasheizungen ist Teil des Klimapakets, das eingeführt wurde, um die CO2-Emissionen in der EU signifikant zu reduzieren. Die Heizsysteme, die auf Öl oder Gas basieren, sind für einen erheblichen Anteil an den CO2-Emissionen in vielen Ländern verantwortlich. Ein Verbot soll den Übergang zu erneuerbaren Energien und nachhaltigeren Heizmethoden fördern.

Die Gründe für das Verabschieden des Klimapakets der Bundesregierung liegen also auf der Hand: Das Hauptziel besteht selbstredend darin, den Klimawandel und dessen Auswirkungen auf unsere Welt und unsere Lebensumstände zu bekämpfen. Deutschland hat sich in diesem Zuge dazu bekannt und verpflichtet, seine ausgestoßenen Treibhausgase bis 2030 um mindestens 55% gegenüber dem Basisjahr 1990 zu reduzieren. Hinzu kam der Druck der Öffentlichkeit, der Druck der EU sowie Rechtsstreitigkeiten im Jahr 2018, worin das Bundesverfassungsgericht die Regierung dazu verpflichtete, bis Ende 2019 konkrete Maßnahmen zu ergreifen.

Daraus ergab sich, dass das Klimapaket wichtige Treibhausgas-Einsparziele für verschiedene Bereiche wie Verkehr, Wohnen oder dem Energiesektor formulierte. Ein Bereich, der insbesondere für Sie von Bedeutung ist, ist das Heizen. In Deutschland heizen fast drei Viertel aller Einwohner mit Gas oder Öl. Der Anteil der Gasheizungen an der in privaten Haushalten erzeugen Wärmeenergie liegt bei etwa 50%. Weitere rund 25% heizen mit Öl. Daraus geht hervor, dass drei von vier Menschen von den Maßnahmen der Bundesregierung betroffen sein könnten. Dieser Bereich umfasst sowohl die Beheizung deiner Räume auf eine angenehme Temperatur als auch die Bereitung von Warmwasser für das Duschen oder Händewaschen.

Da der Brennstoff Öl beispielsweise besonders klimaschädlich ist, steht die Ölheizung beim Klimapaket unter anderem im Fokus. An dieser Stelle soll jedoch ausgesprochen sein, dass kein Hausbesitzer nach dem Inkrafttreten des Bundesklimaschutzgesetzes gezwungen ist, seine Heizung umgehend zu sanieren oder sein Haus energetisch zu modernisieren. Wer die Aspekte CO2-Bepreisung sowie die verstärkten Förderungen im Auge behält, sollte jedoch vor allem als Besitzer einer alten Ölheizung den Rechner zücken.

Was genau ist die 65 %-Vorgabe?

Am 19. April 2023 hat das Bundeskabinett die zweite Änderung des Gebäudeenergiegesetzes verabschiedet, die den Übergang zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen für die Heizung fördern soll. Seit Januar 2024 wird beim Einbau neuer Heizsysteme konsequent auf erneuerbare Energie gesetzt. Konkret bedeutet dies, dass ab dem 1. Januar 2024 nahezu jede neu installierte Heizung in einem Neubau, welcher in einem Neubaugebiet steht, zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Für alle anderen Szenarien gibt es spezielle Übergangsfristen und Regelungen. Bestehende Heizsysteme sind von dieser Regelung nicht betroffen und können weiterhin verwendet werden. Reparaturen sind demnach ebenfalls gestattet. Die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen muss spätestens bis zum 31. Dezember 2044 beendet sein.

Die neue Vorgabe kann auch durch "65-%-Erfüllungsoptionen" erreicht werden, die zu einem bestimmten Zeitpunkt nachvollziehbar umgesetzt werden müssen. Die Regelung zur Erfüllung der Pflicht, mindestens 65 % erneuerbare Energien in neu installierten Heizsystemen zu verwenden, ist allerdings technologieoffen. Daher haben Eigentümer zwei Möglichkeiten. Entweder setzen sie eine individuelle Lösung um und weisen den erneuerbaren Anteil von mindestens 65 % rechnerisch nach oder sie können aus den folgenden gesetzlich vorgesehenen Erfüllungsoptionen frei wählen:

  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Nutzung einer elektrischen Wärmepumpe
  • Verwendung einer Stromdirektheizung
  • Einsatz einer Hybridheizung (Kombination aus einer EE-Heizung und einem Gas- oder Öl-Heizkessel)
  • Installation einer Heizung auf Basis einer Solarthermie
  • H2-Ready-Heizungen (unter bestimmten Bedingungen)

Darf ich meine bestehende Ölheizung weiter nutzen?

Ja, wie bereits geschildert, gibt es keine generelle Austauschpflicht, sodass Bestandsanlagen weiterhin betrieben werden dürfen. Das Verbot betrifft hauptsächlich den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Neubauten. Sie sind folglich nicht direkt dazu verpflichtet, Ihre alte Heizung sofort auszutauschen. Es ist jedoch sinnvoll, über einen Wechsel zu nachhaltigeren Heizsystemen nachzudenken, da die Energiepreise für Öl und Gas aufgrund der steigenden Nachfrage und der steigenden CO2-Steuer weiter steigen könnten.

Die steigenden Brennstoffkosten machen so auf Dauer den Betrieb einer alten Öl- oder Gasheizung weniger wirtschaftlich. Bestimmte finanzielle Anreize und Förderprogramme können Ihnen den Wechsel zu einer umweltfreundlicheren Alternative attraktiver machen.

Wer also aktuell eine Gas- oder Ölheizung besitzt (die noch nicht älter als 30 Jahre ist), sieht sich keinen Einschränkungen ausgesetzt. Die bestehende Heizungsanlage kann bis Ende 2044 dann noch zu 100 % mit fossilen Brennstoffen – also Heizöl oder Erdgas – betrieben werden. Dies bedeutet, dass dafür dann ab 2045 ein Wechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen muss.

Darf ich meine bestehende Ölheizung weiter nutzen?

Ja, wie bereits geschildert, gibt es keine generelle Austauschpflicht, sodass Bestandsanlagen weiterhin betrieben werden dürfen. Das Verbot betrifft hauptsächlich den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen in Neubauten. Sie sind folglich nicht direkt dazu verpflichtet, Ihre alte Heizung sofort auszutauschen. Es ist jedoch sinnvoll, über einen Wechsel zu nachhaltigeren Heizsystemen nachzudenken, da die Energiepreise für Öl und Gas aufgrund der steigenden Nachfrage und der steigenden CO2-Steuer weiter steigen könnten. Die steigenden Brennstoffkosten machen so auf Dauer den Betrieb einer alten Öl- oder Gasheizung weniger wirtschaftlich. Bestimmte finanzielle Anreize und Förderprogramme können Ihnen den Wechsel zu einer umweltfreundlicheren Alternative attraktiver machen.

Wer also aktuell eine Gas- oder Ölheizung besitzt (die noch nicht älter als 30 Jahre ist), sieht sich keinen Einschränkungen ausgesetzt. Die bestehende Heizungsanlage kann bis Ende 2044 dann noch zu 100 % mit fossilen Brennstoffen – also Heizöl oder Erdgas – betrieben werden. Dies bedeutet, dass dafür dann ab 2045 ein Wechsel zu biogenen oder synthetischen Brennstoffen erfolgen muss.

WICHTIG

Es ist nicht erforderlich, dass Eigenheimbesitzer oder Vermieter eine funktionsfähige Heizung ausbauen. Solange eine Öl- oder Gasheizung ordnungsgemäß funktioniert, kann sie weiterhin in Betrieb bleiben. Auch Reparaturen sind gestattet, solange die Heizung reparabel ist.

Es gibt jedoch eine Regelung, die besagt, dass Immobilienbesitzer nach 30 Jahren in Betrieb ihrer Heizung zur Modernisierung verpflichtet sind. Diese Vorschrift existiert schon seit langer Zeit. Es gibt jedoch Ausnahmen für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen und es selbst nutzen.

Darüber hinaus ist in der Vorlage eine allgemeine Härtefallregelung vorgesehen. Sie tritt in Kraft, wenn es aus wirtschaftlichen Gründen als unzumutbar angesehen wird, eine Heizung einzubauen, die den Anforderungen an erneuerbare Energien entspricht.

Die Anforderung von 65 % erneuerbarer Energie gilt auch nicht für Hausbesitzer, die älter als 80 Jahre sind und eine neue Heizung installieren lassen. Erst wenn das Haus vererbt oder verkauft wird, tritt das neue Gesetz in Kraft, und es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.

Zusammengefasst:

  • Kein Zwang zum Ausbau funktionsfähiger Heizungen für Eigenheimbesitzer oder Vermieter.
  • Ordentlich funktionierende Öl- oder Gasheizungen können weiterhin verwendet werden.
  • Reparaturen sind erlaubt, wenn die Heizung reparierbar ist
  • Immobilienbesitzer sind nach 30 Jahren Betriebszeit ihrer Heizung in der Regel zur Modernisierung verpflichtet.
  • Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie für Eigentümer, die seit Februar 2002 in ihrem Eigentum wohnen.
  • Eine allgemeine Härtefallregelung kann angewendet werden, wenn der Einbau einer erneuerbaren Energiequelle aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist.
  • Die Anforderung von 65 % erneuerbarer Energie gilt nicht für Hausbesitzer über 80 Jahre, die eine neue Heizung einbauen lassen.
  • Das neue Gesetz tritt erst in Kraft, wenn das Haus vererbt oder verkauft wird, und es gibt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.



Was bedeutet das neue Gesetz für meine geplante Heizungsmodernisierung?

Icon Frage und Antwort

Das geplante Gesetz bedeutet, dass beim Austausch oder der Modernisierung Ihrer Heizung erneuerbare Energien und effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in den Vordergrund rücken sollten. Diese Technologien bieten daher auch die meisten Fördermöglichkeiten.

Dennoch ist es bisher sicher, dass bis Ende 2025 Hauseigentümer wie bisher ein neues Ölgerät einbauen können. Sofern Sie planen, in näherer Zukunft Ihr Heizsystem zu modernisieren, steht Ihrem Vorhaben nichts im Wege. Besonders umwelt- und kostenschonend ist dabei die Wärmepumpe. Diese profitiert von staatlichen Förderungen und heizt zuverlässig über das gesamte Jahr. Eine Entscheidung gegen die Wärmepumpe könnte eine Entscheidung für den Einbau eines effizienten Brennwertgeräts sein. Stellt dies immer noch einen Fortschritt dar, der die laufenden Heizkosten merklich senkt, ist die Wärmepumpe trotz dessen zu empfehlen, da diese unabhängig von tendenziell immer teureren fossilen Brennstoffen arbeitet und dadurch nicht nur tendenziell günstiger, sondern darüber hinaus auch umweltfreundlicher ist. Hierzu haben Forscher des Fraunhofer Institut jüngst eine Studie “Projekt Ariadne” veröffentlicht, die eindeutig belegt, dass die Wärmepumpe insbesondere langfristig gesehen das höchste Einsparpotenzial biete und Interessenten sich daher nicht von den zunächst im Verhältnis hohen Anschaffungskosten abschrecken lassen sollten.

Ein Verbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ist im Zuge des Klimapakets nicht vorgesehen. Festgehalten werden muss jedoch, dass diese sodann nur noch als Hybridlösung infrage kommen. Demnach könnten Sie ab 2026 beispielsweise Ihre Heizung mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe kombinieren.

Icon Geld



Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen mit dem neuen Klimapaket

Es gibt bereits viele Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizungsbereich. Diese können Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen umfassen. Es ist empfehlenswert, sich bei lokalen Energieberatungsdiensten oder auf offiziellen Websites über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Durch das Klimaschutzpaket der Bundesregierung ergeben sich potenziell zahlreiche Vorteile, die Sie nutzen könnten. Zum einen ist dabei die Reform der Förderung für die Heizung zu nennen. Das „Marktanreizprogramm" (MAP) und die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung) wurden im Rahmen des Klimaschutzpakets reformiert. Das Abhandenkommen des KfW Programms 430 ist dabei eine bedeutende Änderung. Einst wurde damit der Wechsel auf eine moderne Brennwerttechnik bezuschusst. Stattdessen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun neue Gasbrennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien.

Die KfW übernimmt derweil die Bezuschussung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kontext von Neubauten sowie bei Sanierungen. Daneben ist die Prämie für den Austausch von Ölheizungen anzuführen. Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen ein neues Heizsystem austauschen, erhalten Sie 10 % mehr Förderung als bei einem Wechsel von einer Gasheizung. Als Voraussetzung dafür ist zu beachten, dass Ihre neue Heizungsanlage erneuerbare Energien vollumfänglich nutzt oder zumindest kombiniert. Demnach sind für Sie bei einem Tausch Ihrer Ölheizung gegen eine Pelletkessel oder eine Wärmepumpe jetzt statt 35 sogar 45 % möglich.

Sofern Sie über die Anschaffung einer Wärmepumpe nachdenken, können Sie sich in unserem gesonderten Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2024 weitere Informationen holen.

Beim Umstieg von einer alten Ölheizung auf eine Gas-Hybridheizung können Sie statt 30 nun 40 % Bezuschussung erhalten. Einzelne Bundesländer haben weitere Förderprogramme. Berlin kann zum Beispiel das Förderprogramm HeiztauschPLUS vorweisen. Darüber hinaus ist die steuerliche Begünstigung zu erwähnen. So ist es möglich, bei einer energetischen Sanierung im Eigenheim dank des Klimapakets bis zu 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt steuerlich abzuschreiben. Auch die Hälfte der Kosten für den Energieberater lassen sich absetzen.

Was bedeutet das neue Gesetz für meine geplante Heizungsmodernisierung?

Icon Frage und Antwort

Das geplante Gesetz bedeutet, dass beim Austausch oder der Modernisierung Ihrer Heizung erneuerbare Energien und effiziente Systeme wie Wärmepumpen, Solarthermie oder Biomasseheizungen in den Vordergrund rücken sollten. Diese Technologien bieten daher auch die meisten Fördermöglichkeiten.

Dennoch ist es bisher sicher, dass bis Ende 2025 Hauseigentümer wie bisher ein neues Ölgerät einbauen können. Sofern Sie planen, in näherer Zukunft Ihr Heizsystem zu modernisieren, steht Ihrem Vorhaben nichts im Wege. Besonders umwelt- und kostenschonend ist dabei die Wärmepumpe. Diese profitiert von staatlichen Förderungen und heizt zuverlässig über das gesamte Jahr. Eine Entscheidung gegen die Wärmepumpe könnte eine Entscheidung für den Einbau eines effizienten Brennwertgeräts sein. Stellt dies immer noch einen Fortschritt dar, der die laufenden Heizkosten merklich senkt, ist die Wärmepumpe trotz dessen zu empfehlen, da diese unabhängig von tendenziell immer teureren fossilen Brennstoffen arbeitet und dadurch nicht nur tendenziell günstiger, sondern darüber hinaus auch umweltfreundlicher ist. Hierzu haben Forscher des Fraunhofer Institut jüngst eine Studie “Projekt Ariadne” veröffentlicht, die eindeutig belegt, dass die Wärmepumpe insbesondere langfristig gesehen das höchste Einsparpotenzial biete und Interessenten sich daher nicht von den zunächst im Verhältnis hohen Anschaffungskosten abschrecken lassen sollten.

Ein Verbot von Ölheizungen ab dem Jahr 2026 ist im Zuge des Klimapakets nicht vorgesehen. Festgehalten werden muss jedoch, dass diese sodann nur noch als Hybridlösung infrage kommen. Demnach könnten Sie ab 2026 beispielsweise Ihre Heizung mit einer Solarthermie oder Wärmepumpe kombinieren.

Fördermöglichkeiten für Heizungsanlagen mit dem neuen Klimapaket

Icon Geld

Es gibt bereits viele Förderprogramme für den Umstieg auf erneuerbare Energien im Heizungsbereich. Diese können Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vergünstigungen umfassen. Es ist empfehlenswert, sich bei lokalen Energieberatungsdiensten oder auf offiziellen Websites über die aktuellen Fördermöglichkeiten zu informieren.

Durch das Klimaschutzpaket der Bundesregierung ergeben sich potenziell zahlreiche Vorteile, die Sie nutzen könnten. Zum einen ist dabei die Reform der Förderung für die Heizung zu nennen. Das „Marktanreizprogramm" (MAP) und die Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung) wurden im Rahmen des Klimaschutzpakets reformiert. Das Abhandenkommen des KfW Programms 430 ist dabei eine bedeutende Änderung. Einst wurde damit der Wechsel auf eine moderne Brennwerttechnik bezuschusst. Stattdessen fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nun neue Gasbrennwertheizungen in Kombination mit erneuerbaren Energien.

Die KfW übernimmt derweil die Bezuschussung von Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kontext von Neubauten sowie bei Sanierungen. Daneben ist die Prämie für den Austausch von Ölheizungen anzuführen. Wenn Sie Ihre Ölheizung gegen ein neues Heizsystem austauschen, erhalten Sie 10 % mehr Förderung als bei einem Wechsel von einer Gasheizung. Als Voraussetzung dafür ist zu beachten, dass Ihre neue Heizungsanlage erneuerbare Energien vollumfänglich nutzt oder zumindest kombiniert. Demnach sind für Sie bei einem Tausch Ihrer Ölheizung gegen eine Pelletkessel oder eine Wärmepumpe jetzt statt 35 sogar 45 % möglich.

Sofern Sie über die Anschaffung einer Wärmepumpe nachdenken, können Sie sich in unserem gesonderten Beitrag zur Wärmepumpen-Förderung 2024 weitere Informationen holen.

Beim Umstieg von einer alten Ölheizung auf eine Gas-Hybridheizung können Sie statt 30 nun 40 % Bezuschussung erhalten. Einzelne Bundesländer haben weitere Förderprogramme. Berlin kann zum Beispiel das Förderprogramm HeiztauschPLUS vorweisen. Darüber hinaus ist die steuerliche Begünstigung zu erwähnen. So ist es möglich, bei einer energetischen Sanierung im Eigenheim dank des Klimapakets bis zu 20 % der Investitionskosten über drei Jahre verteilt steuerlich abzuschreiben. Auch die Hälfte der Kosten für den Energieberater lassen sich absetzen.

CO2-Preis: Heizen mit fossilen Brennstoffen wird weiter teurer

Das Klimapaket umfasst eine Einführung eines CO2-Preises auf Brennstoffe wie Benzin, Diesel, Erdgas oder auch Heizöl. Dadurch soll der Preis und damit die Attraktivität der Verwendung von klimaschädlichen Brennstoffen sukzessiv verringert werden. So betrug der Preis für eine Tonne CO2 im Jahr 2021 etwa 25 €. Bis 2025 erhöht sich der Preis auf voraussichtlich bis zu 45 €. Ziel ist es dabei ganz klar, dass Verbraucher auf attraktivere Alternativen umsteigen. Das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird perspektivisch für alle also deutlich teurer.

Mit der Einführung des neuen Klimapakets wird deutlich, dass das Heizen mit erneuerbaren Energien nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll erscheint. Höhere Förderungen machen es Ihnen attraktiv, auf kostengünstigere und nachhaltigere Heizsysteme umzurüsten.

Bitte beachten Sie, dass wir die hier veröffentlichten Informationen und Angaben mit Sorgfalt zusammengestellt haben, aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen können. Rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.

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