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Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen in 2024

Icon Wärmepumpe mit Sparschwein

Mit dem Start des Jahres 2024 eröffnen sich für Hausbesitzer und Sanierungsinteressierte auf dem Weg zur energieeffizienten Wärmeversorgung vielversprechende Perspektiven. Die Bundesregierung hat im Rahmen der BEG-Förderrichtlinie bedeutende Neuerungen für den Einsatz von Wärmepumpen auf den Weg gebracht. Diese Fördermaßnahmen, die einen nachhaltigen Heizungstausch unterstützen und die Wärmepumpentechnologie weiter vorantreiben sollen, versprechen nicht nur finanzielle Anreize, sondern auch einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick darauf, wie Sie als Verbraucher und Hausbesitzer von den positiven Veränderungen profitieren können.

Wie sieht die aktuelle Förderung für den Austausch von Heizsystemen aus?

Neben einer Basisförderung gibt es insgesamt zusätzlich 3 Boni, die in Anspruch genommen werden können. Hier die wichtigsten Fakten in Kürze:





Icon 30%

Basisförderung

Diese Fördermöglichkeit steht allen Verbrauchern offen, die Ihre bestehende Heizung gegen eine neue Wärmepumpe gemäß der BEG-Förderrichtlinie austauschen lassen.





Icon 20 Prozent

Klima-Geschwindigkeits-Bonus

Ein zusätzlicher Bonus wird gewährt, wenn die Wärmepumpe

  • eine Gaszentralheizung ersetzt, die mindestens 20 Jahre alt ist
  • oder eine veraltete Kohle-, Öl-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung - unabhängig vom Alter - ersetzt.

Um diesen Bonus erhalten zu können, muss die alte Heizung noch funktionsfähig sein. Daher ist es ratsam, den Heizungsaustausch nicht auf die lange Bank zu schieben.

Icon 30 Prozent

Einkommensabhängiger Bonus

Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder nicht mehr als 40.000 Euro, so kann durch Vorlage des Steuerbescheids dieser Bonus zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Icon 5 Prozent

Effizienz-Bonus

Der Effizienz-Bonus wird on top gewährt, wenn

  • die installierte Wärmepumpe ein natürliches und besonders umweltfreundliches Kältemittel verwendet
  • oder effiziente Wärmequellen (wie z. B. Geothermie) erschlossen werden.

WICHTIG

Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % Zuschuss begrenzt. Berücksichtigt werden Investitionskosten von höchstens 30.000 € für die erste Wohneinheit, wodurch die maximale Förderung 21.000 € beträgt.

Wie und ab wann kann ich einen Antrag stellen?

Die Antragstellung für Eigentümer von Einfamilienhäusern wird voraussichtlich ab dem 27.02.2024 online bei der KfW möglich sein. Sie haben jedoch bereits jetzt die Möglichkeit, aktiv zu werden. Denn im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.08.2024 besteht eine Ausnahme im Antragsverfahren für den Heizungstausch. In diesem Zeitraum können Sie bereits einen Fachpartner beauftragen, die Maßnahme durchführen lassen und den Antrag bis spätestens zum 31.08.2024 nachreichen. Die vorzeitige Umsetzung hat keine negativen Auswirkungen auf Ihren Antrag. Alternativ dazu können Sie Ihren Fachhandwerker auch schon unter dem Vorbehalt der Förderung beauftragen.

TIPP

Sichern Sie sich mit Ihrer Beauftragung jetzt schon die neuen Förderbedingungen und nutzen Sie unbedingt die aktuell verfügbaren Handwerkskapazitäten, ehe die Antragsstellung möglich ist und somit der Ansturm einsetzt.

Icon Geld



Ist es möglich, die Förderung mit weiteren Maßnahmen zu kombinieren?

Wie bereits aufgeführt, können Sie im Rahmen der Förderung für den Heizungstausch von der KfW einen Zuschuss von maximal 70 % für den Einbau einer Wärmepumpe erhalten. Zusätzlich besteht allerdings die Möglichkeit, eine Heizungsoptimierung durch das BAFA fördern zu lassen, sofern Ihr aktuelles Heizsystem nicht älter als 19 Jahre ist.

Diese Maßnahmen werden mit 15 oder 20 % - bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (ISFP) - unterstützt. Hierunter fällt beispielsweise auch der Austausch von Heizkörpern, welcher die Effizienz der gesamten Anlage steigert und gleichzeitig den Weg in Richtung Wärmepumpe ebnet. Eine gut dimensionierte Heizkörperanlage erleichtert den Übergang zur Wärmepumpe erheblich.

Sie können maximal 60.000 € Investitionskosten über die Förderung für die Heizungsoptimierung geltend machen. Mit einem ISFP erhalten Sie somit 20 % der Investitionskosten, was eine Förderung von maximal 12.000 € darstellt.

Bitte beachten Sie, dass wir die hier veröffentlichten Informationen und Angaben mit Sorgfalt zusammengestellt haben, aber für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben keine Gewähr übernehmen können. Rechtsverbindliche Angaben erhalten Sie bei den jeweils genannten Institutionen.

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